Rechtschutzversicherung Vergleich

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Rechtschutzversicherung Informationen und Vergleich..

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Leistungsumfang bei der Rechtschutzversicherung

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Leistungsumfang bei der Rechtschutzversicherung


Die Privat - Rechtschutzversicherung (auch. Familien - Rechtsschutzversicherung) deckt den Grundbedarf privater Haushalte für Familien, Paare und Singles ab.

Die Rechtschutzversicherung für die Familie umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt.

Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht. Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden.

Die Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Versicherungsbedingungen an. Wir empfehlen daher neben dem Beitragsvergleich auch unseren Leistungsvergleich zu nutzen.

Wichtig ist aber auch der Unterschied zwischen den alten und neuen Vertragsbedingungen. Nach den alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 75) bleibt dem Anwalt des Kunden das Recht vorbehalten, die Erfolgsaussichten selbst zu beurteilen. Kommt er zu einem positiven Ergebnis, muss die Versicherung einspringen.

Bei den neueren und heute weit verbreiteten ARB 94 hingegen entscheidet im Streitfall ein Gutachter, meist ein anderer Anwalt. Bestätigt dieser „Schiedsrichter“ eine ablehnende Haltung der Versicherung gegenüber einer aktuellen Kostendeckungsfrage, muss der Kunde sowohl die Kostendeckung als auch seine Gutachterkosten selbst tragen. Sonst übernimmt das der Versicherer. Daher ist jedermann, der noch eine alte Police mit den ARB 75 hat, anzuraten, diese nicht leichtfertig gegen eine neue Versicherung mit den ARB 94 einzutauschen.
Ausnahmen: Wer oft mit einem Leihwagen unterwegs ist oder ein geleastes Fahrzeug benutzt, für den sind die neueren Bedingungen von Vorteil. Denn bei Streitereien aus Kauf und Leasing eines Autos, entfällt die Ausschlussfrist von drei Monaten. Zudem erstreckt sich die Absicherung bei den neueren Versicherungsbedingungen (ARB 94) auch auf den gemieteten fahrbaren Untersatz.

 

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