Rechtschutzversicherung Vergleich |
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Rechtschutzversicherung Informationen und Vergleich.. Rechtschutzversicherung Vergleich
Leistungseinschränkungen bei der Rechtschutzversicherung
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Leistungsumfang bei der Rechtschutzversicherung
Die Rechtschutzversicherung für die Familie umfasst den privaten Bereich. Der Versicherungsschutz gilt sowohl für den Ehegatten als auch für unverheiratete Kinder bis zum 25. Lebensjahr, wenn diese noch in der Ausbildung sind. Ebenfalls ist der mitwohnende Lebensgefährte versichert, wenn dies der Rechtsschutzversicherung mitgeteilt wird und diese die Mitversicherung schriftlich bestätigt, oder dies in der Police aufführt. Der Schutz umfasst Schadenersatzansprüche Dritter, Straf- und Bußgeldverfahren, arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Streitigkeiten bei Kauf- und Reparaturverträgen und Auseinandersetzungen im Steuer- oder Sozialrecht. Der Einschluss des Mietrechtsschutz bzw. für Wohnungs- oder Hauseigentümer muss zusätzlich gegen Mehrbeitrag versichert werden. Die Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Versicherungsbedingungen an. Wir empfehlen daher neben dem Beitragsvergleich auch unseren Leistungsvergleich zu nutzen. Wichtig ist aber auch der Unterschied zwischen den alten und neuen Vertragsbedingungen. Nach den alten Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB 75) bleibt dem Anwalt des Kunden das Recht vorbehalten, die Erfolgsaussichten selbst zu beurteilen. Kommt er zu einem positiven Ergebnis, muss die Versicherung einspringen. Bei den neueren und heute weit verbreiteten ARB 94
hingegen entscheidet im Streitfall ein Gutachter, meist ein anderer Anwalt.
Bestätigt dieser „Schiedsrichter“ eine ablehnende Haltung
der Versicherung gegenüber einer aktuellen Kostendeckungsfrage, muss
der Kunde sowohl die Kostendeckung als auch seine Gutachterkosten selbst
tragen. Sonst übernimmt das der Versicherer. Daher ist jedermann,
der noch eine alte Police mit den ARB 75 hat, anzuraten, diese nicht leichtfertig
gegen eine neue Versicherung mit den ARB 94 einzutauschen.
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